Rechtlicher Hinweis zur Begleitenden Kinesiologie

Die Begleitende Kinesiologie wird, wie der Begriff schon sagt, begleitend eingesetzt. Sie stellt keine Heilkunde dar und ist kein ausreichender Ersatz für medizinische oder psychotherapeutische Behandlungen.

Begleitende Kinesiologie ist als Gesundheits- und Lebensberatung zu verstehen und dient nicht der Behandlung und Heilung von Krankheiten. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Krankheiten sollte der Klient/in daher eine heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlung, also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten, in Anspruch nehmen.

Notwendige heilkundliche (d.h. medizinische oder psychotherapeutische) Behandlungen sollte der Klient nicht unter- oder abbrechen.

Während die Begleitende Kinesiologie nach Meinung einer Vielzahl von Wissenschaftlern, ganzheitlich orientierten Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten als Ergänzung bzw. Unterstützung einer medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung zur Linderung von gesundheitlichen Beschwerden oder Stress beitragen kann, ist sie in ihrer Wirksamkeit nicht durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse belegt.


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